Dresden. Zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens dürfen Neonazis am 13. Februar nicht wie sonst durch die Elbestadt marschieren. Die Stadt erlaubte ihnen nur eine stationäre Kundgebung. Die Verwaltung begründete das am Mittwoch mit möglichen gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Rechts- und Linksextremen. Ursprünglich hatten die Rechten wie in den Vorjahren einen Zug durch die Dresdner Innenstadt geplant. Auch in diesem Jahr werden mehrere tausend Neonazis erwartet. Den Jahrestag der Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945 nutzen Rechtsextreme alljährlich zu Aufmärschen. Dagegen regt sich auch diesmal Widerstand. Parteiübergreifend wurden mehrere Gegendemonstrationen angekündigt. Auch sie sollen nur stationär auf einen Ort beschränkt bleiben.
Zum Schutz hochwertiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit von Versammlungsteilnehmern, Polizeibeamten und Unbeteiligten sowie zum Schutz hochwertiger Sachgüter sah sich die Landeshauptstadt Dresden deshalb zu dieser Einschränkung des Versammlungsrechtes veranlasst, hieß es zur Begründung. Der Aufmarsch der Rechtsextremen war von der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland beantragt worden. In der Vorwoche hatte der Landtag ein Versammlungsgesetz für den Freistaat beschlossen. Damit können Kundgebungen von Neonazis und Gegendemos an bestimmten Orten verboten oder mit bestimmten Auflagen versehen werden. Im Kern geht es um die Dresdner Frauenkirche, das Leipziger Völkerschlachtdenkmal und Teile der Innenstadt von Dresden - allerdings nur am 13. und 14. Februar.
Währenddessen hält die Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden an, die Aufrufe zur Blockade des Neonazi-Marsches als Straftat einstufte und Ermittlungen einleitete. Am 19. Januar waren deshalb in Dresden und Berlin Räume von Organisatoren einer Gegendemo durchsucht und Plakate und Computer beschlagnahmt worden. Mit der Aufschrift Gemeinsam Blockieren wird aus Sicht der Ermittler zu Straftaten aufgerufen, weil damit eine bereits genehmigte Demonstration behindert werden solle. Auch braune Dumpfbacken hätten das Recht auf Versammlungsfreiheit, begründete Oberstaatsanwalt Christian Avenarius die Haltung seiner Behörde.