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> Amtsgericht Dresden erklärt Funkzellenabfrage der Polizei vom 19. Februar 2011 für rechtens
Recht & Justiz
Amtsgericht Dresden erklärt Funkzellenabfrage der Polizei vom 19. Februar 2011 für rechtens
Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat die Funkzellenabfragen im Rahmen des Polizeieinsatzes am 19. Februar 2011 für rechtmäßig erklärt. Dies teilte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Freitag mit. Acht Betroffene hatten Anträge gestellt, die prüfen sollten, ob die angeordneten Beschlüsse sowie die Umsetzung rechtswidrig seien. Die Anträge wurden nun mit Beschluss vom 23. Mai zurückgewiesen. Das Amtsgericht begründet dies mit einem hinreichenden Tatverdacht. Die begangenen Straftaten hätten ohne die Funkzellenabfrage nicht oder kaum aufgeklärt werden können, so die Mitteilung.
Bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung handele es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung. Demnach seien die Beschlüsse erforderlich und angemessen gewesen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Abfrage als mildesten Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter. Hintergrund ist die umstrittene Auswertung Tausender Handydaten nach Ausschreitungen am Rande einer Anti-Nazi-Demonstration am 19. Februar 2011 in Dresden, bei der mehr als 100 Polizisten verletzt wurden. Die Dresdner Polizei hatte am 19. Februar großflächig Datensätze von Mobiltelefonen gespeichert.
Nach richterlicher Anordnung wurden mehr als eine Millionen Handy-Datensätze für die Ermittlungen herangezogen. Aus den Daten ließen sich Rückschlüsse auf Rufnummern, Gesprächsdauer und Standort der Anrufer ziehen. Damit sollten Drahtzieher von schweren Straftaten und Mitglieder einer kriminellen Vereinigung überführt werden.
Bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung handele es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung. Demnach seien die Beschlüsse erforderlich und angemessen gewesen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Abfrage als mildesten Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter. Hintergrund ist die umstrittene Auswertung Tausender Handydaten nach Ausschreitungen am Rande einer Anti-Nazi-Demonstration am 19. Februar 2011 in Dresden, bei der mehr als 100 Polizisten verletzt wurden. Die Dresdner Polizei hatte am 19. Februar großflächig Datensätze von Mobiltelefonen gespeichert.
Nach richterlicher Anordnung wurden mehr als eine Millionen Handy-Datensätze für die Ermittlungen herangezogen. Aus den Daten ließen sich Rückschlüsse auf Rufnummern, Gesprächsdauer und Standort der Anrufer ziehen. Damit sollten Drahtzieher von schweren Straftaten und Mitglieder einer kriminellen Vereinigung überführt werden.
© DNN-Online, 25.05.2012, 17:18 Uhr
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