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Recht & Justiz

Parteiveteranen der Dresdner SPD sammeln Spenden für Blockierer vom Februar 2011

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  • Linke Demonstranten protestierten im Februar 2011 gegen den Dresdner Nazi-Aufmarsch. Einige haben daher nun Ärger mit der Justiz.
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    Linke Demonstranten protestierten im Februar 2011 gegen den Dresdner Nazi-Aufmarsch. Einige haben daher nun Ärger mit der Justiz.
Dresden. Veteranen der Dresdner Sozialdemokratie wollen Geld für friedliche Blockierer von Neonazi-Aufmärschen sammeln. „Wir rufen zur Spende von einem Euro für die Bezahlung eventueller Prozesskosten auf", hieß es in einem Appell vom Mittwoch. Vorbild sei die 1989 von der „Gruppe der 20" - einer Vertretung der Demonstranten gegenüber Ordnungskräften und SED-Obrigkeit - initiierte Aktion „1 Mark als Dresdens Votum für Demokratie". Damit hatten die Menschen damals Flagge gegen das Regime gezeigt. „Die Spenden waren ein Votum der Bürger und eine Art Legitimation der nicht demokratisch gewählten Gruppe", sagte Appell-Mitinitiator Roland Nedeleff.

Vor den geplanten Neonazi-Aufmärschen und Gegendemonstrationen um den 13. Februar richte sich die „1-Euro-Spendenaktion" gegen „eine braune totalitäre Ideologie". Neonazis nutzen das Gedenken an die Zerstörung Dresdens 1945 alljährlich für Aufzüge, gegen die sich jeweils Widerstand formiert. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu schweren Ausschreitungen. „Dresden ist und bleibt bunt und wir überlassen unsere schöne Stadt nicht den Nazis!", appellierten die acht Politiker im Ruhestand. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Blockade angemeldeter Aufzüge als Straftat und hat zu Fällen aus der Vergangenheit Verfahren eingeleitet.

„Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist es ein großes Bedürfnis, sich durch eine friedliche Blockade von Demonstrationsstrecken ganz unmittelbar dafür einzusetzen, dass Nazis nicht durch unsere Stadt laufen", sagte die Dresdner SPD-Vorsitzende Sabine Friedel. „Unser derzeitiges Versammlungsrecht sieht solche Blockaden, selbst wenn sie absolut friedlich verlaufen, als Straftat an. Auf dieser Basis müssen dann Strafbefehle gegen Menschen erlassen werden, die sich für die Verteidigung unserer Demokratie einsetzen."

Bereits im Fall des ersten verurteilten Blockierers vom Februar 2011 hatte es Hilfe von außen gegeben. Wolfgang Schaller, Intendant der Dresdner Herkuleskeule, hatte angekündigt, die 300 Euro Geldstrafe, die das Amtsgericht Dresden verhängt hatte, übernehmen zu wollen.

© DNN-Online, 25.01.2012, 14:02 Uhr
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