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Schüler für Mordversuch an Skaterin zu Jugendhaft verurteilt
Leipzig. Für einen brutalen Angriff auf eine Inline-Skaterin muss ein 16 Jahre alter Schüler in Jugendhaft. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn am Dienstag wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe. Der Prozess war nicht öffentlich.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Jugendliche heimtückisch und aus niederen Beweggründen auf die ihm völlig unbekannte Frau eingestochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die 42-Jährige überlebte die Attacke nur knapp. Der Schüler hatte die Tat lange bestritten, im Gericht dann aber ein Geständnis abgelegt. Er gab massive schulische Probleme und Frust als Auslöser an.
Die Skaterin war ihm am 19. August 2010 auf einer Landstraße zwischen Kühren und Mark Schönstädt (Landkreis Leipzig) begegnet. Er fuhr sie mit dem Rad um und stach dann auf die am Boden liegende Frau ein. „Sie war ein absolutes Zufallsopfer“, sagte die Gerichtssprecherin.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Jugendstrafe verlangt. Das 42 Jahre alte Opfer, das den Prozess als Nebenklägerin verfolgte, schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Jugendliche heimtückisch und aus niederen Beweggründen auf die ihm völlig unbekannte Frau eingestochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die 42-Jährige überlebte die Attacke nur knapp. Der Schüler hatte die Tat lange bestritten, im Gericht dann aber ein Geständnis abgelegt. Er gab massive schulische Probleme und Frust als Auslöser an.
Die Skaterin war ihm am 19. August 2010 auf einer Landstraße zwischen Kühren und Mark Schönstädt (Landkreis Leipzig) begegnet. Er fuhr sie mit dem Rad um und stach dann auf die am Boden liegende Frau ein. „Sie war ein absolutes Zufallsopfer“, sagte die Gerichtssprecherin.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Jugendstrafe verlangt. Das 42 Jahre alte Opfer, das den Prozess als Nebenklägerin verfolgte, schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.
© DNN-Online, 15.03.2011, 18:47 Uhr
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