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Nach Razzia bei kino.to: Drei Leipziger in U-Haft - Nutzer werden zunächst nicht verfolgt
Leipzig/Dresden/Berlin. Das größte deutsche Raubkopiererportal für Kinofilme ist offline – und die Drahtzieher der illegalen Website saßen offenbar mitten in der Leipziger City. Von einem Büro gegenüber des Hauptbahnhofs soll kino.to betrieben worden sein. Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, befinden sich drei Tatverdächtige aus Leipzig, die als Köpfe der Website galten, mittlerweile in Untersuchungshaft. Auch gegen neun weitere Komplizen aus dem gesamten Bundesgebiet erging Haftbefehl. Der Verdacht lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen.
Acht Wohnungen und Büros hatten die Ermittler am Mittwoch in Leipzig durchsucht, darunter in der Richard-Wagner-Straße in der City, aber auch im Stadtteil Grünau. In ganz Deutschland standen bis zum späten Abend 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten im Visier der Staatsanwaltschaft, darunter in Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München sowie in Frankreich und Spanien.
Von den insgesamt 21 Beschuldigten wurden 13 Personen festgenommen, darunter auch eine Person in Zwickau. Gegen 12 davon erging Haftbefehl. Nach einem weiteren Beschuldigten werde noch deutschlandweit gesucht, sagte Oberstaatsanwalt Klein. Die Personen seien allesamt männlich und im Alter zwischen 35 und 50 Jahren. „Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten“, berichtete Klein am Donnerstag.
"Personen aus Leipzig waren federführend"
Von der Messestadt aus sollen die Verdächtigen ihr bundesweites Raubkopierer-Netzwerk aufgebaut und gesteuert haben. „Die Personen aus Leipzig waren federführend. Von hier aus wurden Anweisungen an alle anderen Beteiligten erteilt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler vermuten, dass in der Messestadt auch die sogenannten Streaming-Hoster betreut wurden, Rechner, auf denen die illegalen Kopien von Filmen für Internet-Nutzer abgelegt waren. Teilweise sollen dafür auch Scheinfirmen betrieben worden sein. Am Donnerstag wurde damit begonnen, Beweismaterial auszuwerten, darunter auch mehrere beschlagnahmte Computer. Die Justiz rechnet mit monatelangen Ermittlungen.
Die Plattform kino.to bot Links zu Streaming-Servern an, die im Internet zahllose Filme teilweise parallel zum Kinostart bereitstellten. Mehr als 30.000 verschiedene Titel sollen nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zur Verfügung gestanden haben, darunter alleine 2600 komplette TV-Serien.
Das Portal hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Die Betreiber erzielten entsprechend hohe Einnahmen aus Internet-Werbung, vor allem aus den Branchen Erotik, Browser-Games und Sportwetten. Sowohl der Schaden für die Filmwirtschaft als auch die Gewinne der Hauptbeschuldigten werden auf einen einstelligen Millionenbetrag geschätzt.
Die Frage, ob sich die Werbepartner, aber insbesondere auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden, sagte Klein. Da es bislang kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gibt, gilt dies als rechtlich umstritten. Beim Streaming wird ein Film oder ein Musikstück im Internet übertragen, ohne dass wie beim Download die entsprechende Datei gespeichert wird. Allerdings werden auch beim Streaming Daten im Arbeitsspeicher abgelegt.
Filmindustrie rechnet bereits mit neuen Raubkopierer-Plattformen
Indes rechnet die Filmindustrie in Deutschland nach dem Aus für kino.to bereits mit der Entstehung ähnlicher Plattformen. „Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden“, sagte GVU-Sprecherin Christiane Ehlers. Die Streaming-Plattform kino.to sei „das mit Abstand bekannteste illegale Angebot“ gewesen, erklärte sie. Es sei zu erwarten, dass das Vorgehen der Behörden „eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken“ werde. Die Geschäftsmodelle solcher Angebote seien aber offenbar so lukrativ, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Plattformen zu rechnen sei.
Die Bereitstellung von illegalen Filmkopien schade aber vor allem auch kleinen Produktionsfirmen, die mit Hilfe von Krediten ihre Filmidee verwirklicht und dann endlich ins Kino gebracht hätten. Die GVU, eine Einrichtung von Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Branche, ging erstmals im Mai 2008 gegen kino.to vor. Das jetzige Vorgehen der Behörden folgte einem Strafantrag der GVU vom 28. April.
Acht Wohnungen und Büros hatten die Ermittler am Mittwoch in Leipzig durchsucht, darunter in der Richard-Wagner-Straße in der City, aber auch im Stadtteil Grünau. In ganz Deutschland standen bis zum späten Abend 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten im Visier der Staatsanwaltschaft, darunter in Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München sowie in Frankreich und Spanien.
Von den insgesamt 21 Beschuldigten wurden 13 Personen festgenommen, darunter auch eine Person in Zwickau. Gegen 12 davon erging Haftbefehl. Nach einem weiteren Beschuldigten werde noch deutschlandweit gesucht, sagte Oberstaatsanwalt Klein. Die Personen seien allesamt männlich und im Alter zwischen 35 und 50 Jahren. „Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten“, berichtete Klein am Donnerstag.
"Personen aus Leipzig waren federführend"
Von der Messestadt aus sollen die Verdächtigen ihr bundesweites Raubkopierer-Netzwerk aufgebaut und gesteuert haben. „Die Personen aus Leipzig waren federführend. Von hier aus wurden Anweisungen an alle anderen Beteiligten erteilt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler vermuten, dass in der Messestadt auch die sogenannten Streaming-Hoster betreut wurden, Rechner, auf denen die illegalen Kopien von Filmen für Internet-Nutzer abgelegt waren. Teilweise sollen dafür auch Scheinfirmen betrieben worden sein. Am Donnerstag wurde damit begonnen, Beweismaterial auszuwerten, darunter auch mehrere beschlagnahmte Computer. Die Justiz rechnet mit monatelangen Ermittlungen.
Die Plattform kino.to bot Links zu Streaming-Servern an, die im Internet zahllose Filme teilweise parallel zum Kinostart bereitstellten. Mehr als 30.000 verschiedene Titel sollen nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zur Verfügung gestanden haben, darunter alleine 2600 komplette TV-Serien.
Das Portal hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Die Betreiber erzielten entsprechend hohe Einnahmen aus Internet-Werbung, vor allem aus den Branchen Erotik, Browser-Games und Sportwetten. Sowohl der Schaden für die Filmwirtschaft als auch die Gewinne der Hauptbeschuldigten werden auf einen einstelligen Millionenbetrag geschätzt.
Die Frage, ob sich die Werbepartner, aber insbesondere auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden, sagte Klein. Da es bislang kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gibt, gilt dies als rechtlich umstritten. Beim Streaming wird ein Film oder ein Musikstück im Internet übertragen, ohne dass wie beim Download die entsprechende Datei gespeichert wird. Allerdings werden auch beim Streaming Daten im Arbeitsspeicher abgelegt.
Filmindustrie rechnet bereits mit neuen Raubkopierer-Plattformen
Indes rechnet die Filmindustrie in Deutschland nach dem Aus für kino.to bereits mit der Entstehung ähnlicher Plattformen. „Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden“, sagte GVU-Sprecherin Christiane Ehlers. Die Streaming-Plattform kino.to sei „das mit Abstand bekannteste illegale Angebot“ gewesen, erklärte sie. Es sei zu erwarten, dass das Vorgehen der Behörden „eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken“ werde. Die Geschäftsmodelle solcher Angebote seien aber offenbar so lukrativ, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Plattformen zu rechnen sei.
Die Bereitstellung von illegalen Filmkopien schade aber vor allem auch kleinen Produktionsfirmen, die mit Hilfe von Krediten ihre Filmidee verwirklicht und dann endlich ins Kino gebracht hätten. Die GVU, eine Einrichtung von Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Branche, ging erstmals im Mai 2008 gegen kino.to vor. Das jetzige Vorgehen der Behörden folgte einem Strafantrag der GVU vom 28. April.
© DNN-Online, 09.06.2011, 16:04 Uhr
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