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Staatsanwaltschaft bestätigt Einsatz von Abhörtechnik bei Demos am 19. Februar

dpa

  • Hunderte Gegner der Neonazi-Demo hatten sich am Hauptbahnhof in Dresden versammelt. (Archivbild)
    Foto: dpa
    Hunderte Gegner der Neonazi-Demo hatten sich am Hauptbahnhof in Dresden versammelt. (Archivbild)
Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Einsatz von Abhörtechnik am Rande der von Gewalt begleiteten Anti-Nazi-Demonstration am 19. Februar bestätigt. Dabei sind nach Angaben der Behörde nach richterlichem Beschluss zwei Mobilfunknummern abgehört beziehungsweise SMS mitgelesen worden.

Die Aktion habe im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextreme wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gestanden. Die Behörde bestätigte damit Presseberichte vom Donnerstag. Innenminister Markus Ulbig (CDU) verlas eine entsprechende Erklärung im Landtag.

© DNN-Online, 30.06.2011, 18:09 Uhr
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