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Sachsen regelt Hilfe bei Katastrophenschäden - Vorsorge von Bürgern erwartet

dpa

  • Noch während das Hochwasser vor und in den Häusern stand, wurde wie hier an der Domholzschänke über die Folgen diskutiert. (Archivbild)
    Foto: Olaf Barth
    Noch während das Hochwasser vor und in den Häusern stand, wurde wie hier an der Domholzschänke über die Folgen diskutiert. (Archivbild)
Dresden. Sachsen hat die Hilfe bei Katastrophenschäden jetzt schwarz auf weiß geregelt. Eine entsprechenden Richtlinie für Elementarschäden wurde im Amtsblatt des Freistaates veröffentlicht und am Donnerstag in Dresden vorgestellt. Die Förderung soll außergewöhnliche Notlagen abmildern, die durch Hochwasser, Unwetter oder Waldbrände entstehen. Anlass war eine Häufung von Katastrophen im vergangenen Jahr. Bei zwei Hochwassern und einem Tornado hatte Sachsen Schäden von mehr als einer Milliarde Euro registriert. Das Innenministerium forderte Bürger und Kommunen auf, selbst Vorsorge zu treffen. „Leute, versichert Euch", formulierte Innenstaatssekretär Michael Wilhelm seine Botschaft.

Der Abschluss einer Versicherung „zu vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen" ist eine Voraussetzung, um nach einer Katastrophe Hilfe zu erhalten. Die Formulierung sorgte umgehend für Kritik. Es bleibe völlig offen, was vertretbare wirtschaftliche Bedingungen sind, hob der Chef der Handwerkskammer Dresden, Claus Dittrich, hervor: „Hier hätten unsere Handwerksbetriebe eine klare Definition gebraucht. Damit besteht leider viel Spielraum für Interpretationen." Auch die Linken wollten eine Klarstellung. „Das Land hat eine Fürsorgepflicht für alle Bürgerinnen und Bürger", betonte die Landtagsabgeordnete Jana Pinka. Dem werde die Richtlinie nicht gerecht.

Außerdem wird eine Bedürftigkeit Betroffener vorausgesetzt - hier gelten für jeweilige Haushaltsgrößen unterschiedliche Maximaleinkommen. Zudem muss man unverschuldet in die Notlage geraten sein. Schäden an illegal errichteten Bauten können beispielsweise nicht geltend gemacht werden.

Bei Privatpersonen werden Schäden nur ab einem Betrag von 3000 Euro berücksichtigt, im Übrigen gilt in der Regel ein Betrag von 10 000 Euro. Wer Darlehen von mehr als 50 000 Euro bekommen will, muss beispielsweise Bankguthaben, Wertpapiere oder Rückkaufwerte von Lebensversicherungen als Sicherheit bieten.

Die Förderung zielt auf Schadensbeseitigung und den Wiederaufbau. Privathaushalte, Firmen und Vereine können ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren erhalten. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent. Für Kommunen ist ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben vorgesehen.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag zeigte sich zufrieden. Mit der Richtlinie könne schnell auf Katastrophenlagen reagiert werden, teilte das Gremium mit. Damit alles seinen geregelten Gang geht, müssen aber zunächst Beschlüsse her. Denn ob eine Katastrophe eine Katastrophe ist, hat die Regierung zu entscheiden. Ein ausgelöster Katastrophenalarm gilt als wichtiges Indiz, hieß es. Ob im Notfall auch Direktzahlungen an Betroffene fließen, bleibt gleichfalls dem Kabinett vorbehalten.

© DNN-Online, 28.07.2011, 21:36 Uhr
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