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Recht & Justiz
Widerspruch gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr bis 30. September möglich
Dresden. Die Stadt Dresden wird im Oktober 2011 die Daten von Personen, die 1994 geboren worden sind, an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermitteln. Mit der Neuregelung des Wehrpflichtgesetztes sind die Meldebehörden verpflichtet, Familien- und Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift zu melden. Wie die Stadt mitteilte, soll anhand der Daten Informationsmaterial der Streitkräfte an potentielle Rekruten versandt werden.
Die Übermittlung unterbleibt, wenn Betroffene dem Widersprechen. Widerspruch einlegen kann jeder, der frühestens 2012 das 18. Lebensjahr vollendet. Für die 1994 geborenen Personen gilt eine Widerspruchsfrist bis zum 30. September. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden beim Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Meldewesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden eingehen. Im Internet ist ebenfalls ein Antrag abrufbar.
Die Übermittlung unterbleibt, wenn Betroffene dem Widersprechen. Widerspruch einlegen kann jeder, der frühestens 2012 das 18. Lebensjahr vollendet. Für die 1994 geborenen Personen gilt eine Widerspruchsfrist bis zum 30. September. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden beim Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Meldewesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden eingehen. Im Internet ist ebenfalls ein Antrag abrufbar.
© DNN-Online, 19.08.2011, 13:28 Uhr
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