Ratgeber
> Anwohner müssen Spielplatzlärm von Jugendlichen nicht dulden
Bauen und Wohnen
Anwohner müssen Spielplatzlärm von Jugendlichen nicht dulden
Mannheim (dpa) - Lärm ist nicht gleich Lärm: Schreien Kinder abends auf Spielplätzen, müssen Anwohner das dulden. Geht der Krach aber von Jugendlichen aus, müssen sie das nicht hinnehmen, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim entschieden hat. Anwohner hätten lediglich Anspruch darauf, dass die Kommune die klar missbräuchliche Nutzung von Spielplätzen unterbinde, teilte der Gerichtshof mit. Kinder, die außerhalb der Öffnungszeiten auf einem Spielplatz spielten, umfasse das ausdrücklich nicht. Ihr Lärm sei «sozialadäquat hinzunehmen» (Aktenzeichen: 10 S 2428/11). Anders sehe es bei Lärm von Jugendlichen und Erwachsenen aus, die den Spielplatz für Partys missbrauchten. Dabei handele es sich um «unzumutbare Lärmbelästigungen».
© DNN-Online, 20.04.2012, 14:34 Uhr
Social Bookmarks:
Oops die Fehlerbox
Ihre Meinung ist uns wichtig
Sollten Sie einen Fehler gefunden oder eine Anmerkung für uns haben, sind wir dankbar für alle Hinweise. Schicken Sie uns eine E-Mail an:
desk@dnn-online.deLinkempfehlungen
" Fertighaus " - Hier finden Sie Ihren Fertighaus Anbieter!






